Checkliste Todesfall

Was ist bei einem Todesfall zu tun, bzw. welche Schritte muss ich als Angehöriger in die Wege leiten?
Wir haben Ihnen hier eine Checkliste zusammen gestellt, in der Sie alle wichtigen Massnahmen finden, welche Sie in die Wege leiten müssen.
Alternativ können Sie Liste auch downloaden und ausdrucken.

1. Bei einem Todesfall in der eigenen Wohnung:

  • den Arzt benachrichtigen, am besten den Hausarzt bzw. den behandelnden Arzt
  • wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, den Notfallarzt (Telefon 0900 11 14 14) oder den
    Rettungsdienst (Notruf 144) benachrichtigen
  • der Arzt stellt die Todesbescheinigung («Totenschein») aus

2. Bei einem Todesfall im Spital oder in einer Institution (Bsp. Pflegeheim):

  • das Spital bzw. die Institution lässt die Todesbescheinigung ausfüllen
  • evtl. schickt das Spital bzw. die Institution die Todesbescheinigung direkt ans
    zuständige Zivilstandsamt
  • andernfalls wird die Todesbescheinigung den Angehörigen übergeben

3. Bei einem Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Gewaltdelikt:

  • die Polizei (Notruf 117) muss benachrichtigt werden
  • die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls Staatsanwalt und Amtsarzt auf

4. Erster Kontakt mit einem Bestatter:

  • ein frühzeitiger erster Anruf bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl ist sinnvoll
  • der erfahrene Bestatter wird mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen und erste entscheidende Fragen klären: Abholung, Aufbahrung, Überführung ins Krematorium u.a.
  • vom Bestatter bekommen Sie auch Rat und Unterstützung, wenn Sie den Verstorbenen Zuhause aufbahren möchten

5. Meldung bei der zuständigen Stelle in der Wohngemeinde
    des Verstorbenen:

  • innert zwei Tagen muss der Todesfall beim Bestattungsamt/Zivilstandsamt desWohnortes des Verstorbenen gemeldet werden
  • mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung (sofern nicht direkt an die Gemeinde gesandt), amtlicher Ausweis (ID/ Pass)  und das Familienbüchlein (wenn vorhanden)

6. Folgende Fragen werden auf dem Bestattungsamt der Gemeinde geklärt:

  • Erdbestattung oder Kremation (Einäscherung)
  • wann die Einäscherung stattfindet (Kremationstermin, Kremationsbewilligung)
  • Art der Grabstätte (Familiengrab, Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Urne nach Hause)
  • Ort und Termin der Beisetzung und/oder der Trauerfeier (Abdankung, Gottesdienst)

7. Mit dem Bestatter besprechen Sie folgende Punkte:

  • Auswahl eines Sarges
  • Auswahl einer Urne
  • Auswahl eines Grabkreuzes
  • Blumenschmuck für Aufbahrung, Sarg oder Urne, Abdankung und Friedhof
  • Dekoration für Aufbahrung und/oder Abschied auf dem Friedhof oder in einer Kirche
  • Gestaltung, Druck und Versand von Leidzirkularen
  • Gestaltung und Aufgabe einer Todesanzeige (Tageszeitung, regionale Wochenzeitung)
  • Auswahl eines geeigneten Lokals ( für das «Leidessen»)

8. Gespräch auf dem Pfarramt oder mit der Ritualberaterin:

  • einen Termin vereinbaren, um mit dem zuständigen Pfarrer oder der gewünschten Ritualberaterin über Gestaltung und Inhalt der Trauerfeier zu sprechen
  • wenn nicht anders gewünscht, sollten zu diesem Gespräch erste, vorläufige Angaben für einen Lebenslauf mitgebracht werden

9. Würdiger Abschied am Sterbebett oder am Sarg:

  • gemäss dem Wunsch der Angehörigen wird der Verstorbene vom Bestatter am Sterbeort abgeholt
  • der Bestatter bereitet den Verstorbenen für die letzte Reise vor, sofern nicht bereits von Spital, Heim, Spitex oder Trauerfamilie gemacht
  • beim Waschen und Ankleiden des Verstorbenen können die Angehörigen dabei sein und mithelfen
  • wenn der Verstorbene in den Sarg gebettet ist, bleibt den Angehörigen ein stiller Moment, um bewusst Abschied zu nehmen
  • im Bestattungsfahrzeug wird der Sarg in die Aufbahrungsräume der Gemeinde oder direkt ins Krematorium gebracht